Erklärung zur Barrierefreiheit

Q2-Fliesentechnik ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.q2-fliesentechnik.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (L-BGG) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar. Außerdem erfüllt die Webseite teilweise die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).


Hinweis: Eine Webseite gilt als BITV-konform, wenn sie alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Eine Webseite gilt als WCAG-konform, wenn sie alle Erfolgskriterien von Stufe AA der WCAG 2.1 erfüllt. Die WCAG – Web Content Accessibility Guidelines – sind der führende internationale Standard zur Umsetzung von Barrierefreiheit in der Webentwicklung.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

  • Beschriftungen von Bedienelementen sind teilweise noch nicht übersetzt (WCAG Erfolgskriterium 1.1.1)
  • Vereinzelt fehlen Alternativtexte für Grafiken (WCAG Erfolgskriterium 1.1.1)
  • Bei redaktionellen Inhalten werden Überschriften vereinzelt nicht in der korrekten Reihenfolge gesetzt oder Listen nicht immer korrekt eingesetzt (WCAG 1.3.1)
  • Bei Formularen fehlen für benutzerdefinierte Felder die entsprechenden autocomplete-Attribute (WCAG Erfolgskriterium 1.3.5)
  • In Kombination mit dynamisch wechselnden Inhalten weist der Fokus-Rahmen nicht immer ein ausreichendes Kontrastverhältnis auf (WCAG Erfolgskriterium 1.4.11)
  • Externe Links sind nicht immer klar gekennzeichnet (WCAG Erfolgskriterium 2.4.2)
  • Der HTML-Code validiert nicht fehlerfrei (WCAG Erfolgskriterium 4.1.1)
  • Eingebundene, externe Inhalte Dritter, zum Beispiel von Social Media Plattformen, sind nicht voll zugänglich

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.02.2025 erstellt.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@q2-fliesentechnik.de.


Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie unter info@q2-fliesentechnik.de einholen.


Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:


Claudio Quaranta

Q2 Fliesentechnik

Beethovenstraße 4

71101 Schönaich

Telefon: 07031 / 49 36 34

Telefax: 07031 / 49 36 33

E-Mail: info@q2-fliesentechnik.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Betreiber dieser Webseite wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.


Die Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls dder Webseitenbetrieber nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG- DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 LBGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.


Den Beauftragten der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen erreichen Sie unter folgender URL: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/


Den für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen finden Sie auf der Webseite des Landkreises Böblingen: https://www.boeblingen.de/start/BildungGesellschaft/Behindertenbeauftragte.html

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